Eine HzaS-Maßnahme sichert Kindern und Jugendlichen mit besonderem Assistenzbedarf die Teilhabe am Schulbesuch und ist eine Leistung der Eingliederungs- und/oder der Jugendhilfe.
Der individuelle Assistenzbedarf ist ausschlaggebend für die Ausgestaltung der Hilfe. Die Aufgaben der Schulbegleitung können sein:
Die Kosten einer HzaS werden von den Eltern/Sorgeberechtigten beim zuständigen Kostenträger beantragt.
Wir informieren Sie gerne zu den Inhalten der Schulbegleitung und erläutern Ihnen das Verfahren.
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