Eine HzaS-Maßnahme sichert Kindern und Jugendlichen mit besonderem Assistenzbedarf die Teilhabe am Schulbesuch und ist eine Leistung der Eingliederungs- und/oder der Jugendhilfe.
Der individuelle Assistenzbedarf ist ausschlaggebend für die Ausgestaltung der Hilfe. Die Aufgaben der Schulbegleitung können sein:
Die Kosten einer HzaS werden von den Eltern/Sorgeberechtigten beim zuständigen Kostenträger beantragt.
Wir informieren Sie gerne zu den Inhalten der Schulbegleitung und erläutern Ihnen das Verfahren.
Koordinatorin Schulische Hilfen Sozialraum Husum
Westerkampweg 21
25813 Husum
0151 745 290 90
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