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Hilfe zur angemessenen Schulbildung (HzaS) / Schulbegleitung

Eine HzaS-Maßnahme sichert Kindern und Jugendlichen mit besonderem Assistenzbedarf die Teilhabe am Schulbesuch und ist eine Leistung der Eingliederungs- und/oder der Jugendhilfe.

Der individuelle Assistenzbedarf ist ausschlaggebend für die Ausgestaltung der Hilfe. Die Aufgaben der Schulbegleitung können sein:

  • Lebenspraktische Hilfestellung
  • Unterstützung im Bereich der Kommunikation
  • Unterstützung in der sozialen Interaktion
  • Unterstützung bei der Hilfsmittelnutzung
  • Pflegerische Aufgaben
  • Begleitung bei Schulfahrten und Klassenfahrten

Die Kosten einer HzaS werden von den Eltern/Sorgeberechtigten beim zuständigen Kostenträger beantragt.

Wir informieren Sie gerne zu den Inhalten der Schulbegleitung und erläutern Ihnen das Verfahren.

 
 

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